Die Motorfahrzeugsteuern werden von den Kantonen erhoben und basieren auf unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen. Immer mehr Kantone gewähren für sparsame und emissionsarme Fahrzeuge wie Elektro-, Hybrid-, Brennstoffzellen- oder Energieeffizienzkategorie A- und B-Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit Alternativtreibstoffen wie Gas und Wasserstoff eine Reduktion auf der Motorfahrzeugsteuer. Einen Überblick über alle Kantone finden Sie auf dem Link unten.
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Hinweis: Sämtliche Angaben der Liste sind ohne Gewähr. Massgebend für Rabatte sind die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Kantone. Bitte wenden Sie sich für Fragen und verbindliche Auskünfte direkt an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.


